
Ab dem 24.11.2021 gilt für den Zugang die 2G Plus-Regelung
Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem Inkrafttreten der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021 weitere Verschärfungen der Regelungen für die Sportausübung festgelegt. Es gilt ab sofort gemäß § 4 Abs. 1 ausnahmslos [weiterlesen]