Gruppen-, Privat- und Individual-Training
Seit 24..11.2021 gilt die 2-G Plus Regel d.h. der Zugang zu den Vereinsräumen ist nur folgenden Personsen gestattet:
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Fünfzehntes Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) |
Hinsichtlich des Testerfordernisses gelten die Regelungen des § 4 Abs. 6 der Verordnung. Als Testnachweise gelten dabei:
Die entsprechenden negativen Testergebnisse sind den Trainern am Beginn der Stunde vorzulegen. Zu Hause durchgeführte Selbsttests können leider nicht anerkannt werden! |